Lt. AGB gilt die Flatrate für das Fahrzeug mit dem von Ihnen bei Vertragsabschluss angegebenen Kfz-Kennzeichen. Eine Umschreibung des Flatrate-Vertrages auf ein anderes Kennzeichen ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 EUR möglich. Pro Vertragsjahr sind maximal zwei Kennzeichenwechsel möglich.
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